Allgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen
der Reiseagentur
OT Events und Sport
Heidmühlenweg 156, 25337 Elmshorn
Die nachfolgenden Reisebedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Prospektes oder unseres Angebotes bieten Sie uns den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch uns in Elmshorn zu Stande. Diese
wird Ihnen per E-Mail übermittelt.
Bei Minderjährigen erfolgt mit der Buchung ein Vertragsangebot gleichzeitig für den Minderjährigen, gesetzlich vertreten durch die
Eltern oder durch die sonstigen Sorgeberechtigten, und für diese selbst.
1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung von OTEVS zu Stande. Ist die Buchung durch den Kunden
weniger als 8 Werktage vor Reisebeginn erfolgt, kann die Buchungsbestätigung verbindlich auch per E-Mail, per Fax oder telefonisch
erfolgen.
1.3 Erfolgt die Buchung durch ein Unternehmen oder eine Institution, so wird Vertragspartner von OTEVS ausschließlich das
Unternehmen oder die Institution, so weit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
1.4 Erfolgt bei der Buchung durch einen Kunden auf dessen Wunsch hin die Rechnungsstellung an ein Unternehmen (insbesondere zum
Beispiel an den Arbeitgeber) bleibt der Kunde selbst gleichwohl Vertragspartner von OTEVS und damit zahlungspflichtig.
1.5 Sofern Sie erklärt haben, für die vertraglichen Verpflichtungen auch anderer durch Sie angemeldeter Personen einzustehen, haften
auch Sie neben den von Ihnen angemeldeten Teilnehmern für deren Pflichten aus dem Reisevertrag.
2. Bezahlung
2.1 Der Reisepreis ist fällig nach Vertragsschluss wie folgt:
Bei Bus- und Flugreisen pauschal zu Sportevents
wie z. B. Fußballeuropameisterschaft EURO2012TM: 20 % sind fällig bei Buchung, 80 % sind fällig 30 Tage vor Anreise. Bei Buchung von Hotelübernachtung (mit und ohne Verpflegung) ohne Zusatzleistungen wie z. B. Anreise oder Eintrittskarten sind 100 % Zahlung bei Buchung fällig.
Bei Gruppenreisen: 25 % sind fällig bei Buchung
Restzahlung ist fällig 60 Tage vor Reisebeginn
Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu diesem Zeitpunkt.
In jedem Falle wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung der Sicherungsschein übersandt. Ihre auf den Reisepreis geleisteten
Zahlungen sind gemäß dem Gesetz (§ 651 k BGB) gegen Insolvenz gesichert.
2.2 Sollte der Zahlungseingang von dem von Ihnen genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den
Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, für den uns dadurch entstehenden Mehraufwand ein Entgelt von 20 EUR
je Vorgang zu erheben.
2.3 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt
ist, berechtigt uns dies, den Reisevertrag aufzul&¨sen und Schadensersatz in Höhe der entsprechenden (s.u.) Pauschale zu berechnen,
vorausgesetzt, es liegt nicht zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Grund für den Kunden vor.
2.4 Die Kosten für etwaige zusätzliche Leistungen wie z. B. die Besorgung von Visa oder Reservierung von Leistungen außerhalb des
vereinbarten Inhalts und Umfangs (Ziffer 3.1. AGB) sind nicht im Reisepreis enthalten. Sie werden auf der Rechnung gesondert
ausgewiesen und sind zusätzlich zum Reisepreis zu zahlen.
2.5 Die im Angebot genannten Preise gelten ausschließlich für Privatpersonen und sind nach §25 USt.-Gesetz mehrwertsteuerfrei.
3. Leistungen, Nebenabreden und Preise
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, soweit sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie
die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/-rechnung verbindlich.
3.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Die in der Reisebeschreibung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reiseausschreibung,
ausgenommen, des Reisepreises, zu erklären.
3.3 Ihre Reise beginnt und endet, je nach der gebuchten Aufenthaltsdauer, zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und
Ankunftsterminen.
3.4 Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir
bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.5. Beförderung durch eine Luftverkehrsgesellschaft – Wird zusätzlich zu einer Pauschalreise eine Beförderungsleistung durch eine
Luftverkehrsgesellschaft erbracht, die wir Ihnen separat bepreist anbieten, und weisen wir in der Reisebeschreibung und in der
Reisebestätigung ausdrücklich und eindeutig auf diesen Umstand hin, so vermitteln wir insoweit Fremdleistungen. Soweit wir danach
eine Beförderungsleistung nur vermitteln, haften wir nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Beförderungsleistung selbst,
sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung. Eine etwaige Haftung wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der
Beförderungsleistung richtet sich nach den Beförderungsbestimmungen der Luftverkehrsgesellschaft, auf die wir hiermit hinweisen
und die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen werden. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen
oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
3.6. Gepäckbeförderung
3.6.1. Es werden bis zu 20kg Gepäck pro Fluggast befördert. Weitere Regelungen richten sich nach Flugklasse, Fluggesellschaft und
Reiseziel. Übergepäck kann gegen Aufzahlung mitgenommen werden. Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf
Gepäckbeförderung.
3.6.2. Für die Beförderung von größeren Sportgeräten oder Musikinstrumenten existieren Sonderbestimmungen, die bei uns
erfragt werden können.
3.6.3. Versichern Sie Ihr Reisegepäck! Schäden oder Zustellungsverzögerungen zeigen Sie bitte unverzüglich an Ort und Stelle
mittels Schadenanzeige (Property Irregularity Report, P.I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft an. Fluggesellschaften lehnen
in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht rechtzeitig ausgefüllt worden ist.
3.7. Unterbringung / Verpflegung – Während des Fluges erhalten Sie Erfrischungen bzw. Essen entsprechend der Tageszeit nach den
Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Am Zielort werden Sie entsprechend der Leistungsbeschreibung untergebracht und
verpflegt. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt gilt der angegebene Preis pro
Person für die gebuchte Kategorie der Unterkunft.
3.8. Sonderwünsche - Sonderwünsche nehmen wir gerne aber ohne jede Verbindlichkeit entgegen. Wir sind bemüht Ihrem Wunsch nach
Sonderleistungen, die nicht in der Reisebeschreibung enthalten sind, z.B. Einzelzimmer (EZ) mit Meerblick, Bad, Balkon usw., nach
Möglichkeit zu entsprechen.
3.9. Reiseverlängerung - Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit uns möglich, wenn und
soweit entsprechende Unterbringungs- und Rückflugmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für die Verlängerung sind vor Ort zu
zahlen. Zu beachten sind die tariflichen Bedingungen des Flugscheins.
3.10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen - Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen
Fällen nicht in Anspruch nehmen, kann eine Erstattung nur dann erfolgen, wenn es sich um eine nicht pauschalierte Leistung handelt.
Bei Reisen, z.B. zu Messen, erfolgt keine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen, da die Buchungen zumeist
einer Mindestabnahme unterliegen. Zusätzliche gebuchte Ausflüge laut Leistungsbeschreibung sind bei nicht Inanspruchnahme
generell nicht erstattbar. Wir sind berechtigt, zwanzig Prozent (20%) des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für diesen
zusätzlichen Service und Kosten einzubehalten.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer
Reiseleitung über die genauen Flug- beziehungsweise Fahrzeiten.
Änderungen oder Abweichungen der Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen
und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2 Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung 4.1. (1. Abs.) ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf die
Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt
werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse zum
ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren entsprechend zu ändern.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichem
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den so sich ergebenden
Erhöhungsbetrag können wir von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, die Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der
Reisepreis von OTEVS um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als fünf Prozent sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot bereitzustellen.
Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Preiserhöhungserklärung geltend machen.
4.4 Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls
unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 . Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend für die Berechnung eventuell anfallender Stornokosten
ist das Eingangsdatum Ihres Rücktritts bei uns. Ihr Rücktritt gilt nur, wenn er schriftlich oder zumindest per E-Mail erklärt wurde.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse) können wir angemessenen
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns
berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als
mit den nachstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
5.3 Die Höhe unseres Ersatzanspruches richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle
Ihres Rücktritts von der Reise für jeden angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent
vom Reisepreis (einschließlich etwaiger Sonderleistungen, z.B. Events oder Mietwagen):
Bis 90 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
Bis 60 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
Ab 30 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise: 95 % des Reisepreises
Bei Rückgabe des Tickets: 100 % auf den Ticketpreis (hier unterliegen die AGB von UEFA)
Ausnahme: Bei Buchung von Hotelübernachtung ohne Zusatzleistungen während der EURO2012 fallen 100 % Stornokosten an.
5.3.1 Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und werden jeweils abgerundet auf volle Euro.
5.3.2 Sofern laut Angebot oder für Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und/oder Buchungsbedingungen genannt sind,
gehen diese vor.
5 4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe Ihrer Auftragsnummer an
unser Büro schriftlich (Post, Fax, E-Mail) mitzuteilen.
Werden nach Buchung der Reiseänderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Abflughäfen vorgenommen,
erheben wir bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt 33 EUR je Änderungsvorgang. Spätere
Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Umbuchungen von Festbuchungen auf
Vorausbuchungen sowie Umbuchungen der Beförderungs- und Reiseart sowie des Reiseziels sind nicht möglich.
5.5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Die Mehrkosten betragen regelmäßig 33 EUR pro Person. Teilnehmer und Ersatzperson
haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn dieser
den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnung
entgegenstehen.
Bei Linienflügen sind Umbuchungen und Namensänderungen nur als neue Buchungen und nur nach Platzverfügbarkeit (und nach
Rückgabe eines bereits ausgestellten Flugscheins) möglich. Für Flugscheinausstellung betragen die Mehrkosten 33 EUR pro Person.
5.6 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die
Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die
verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine sowie Tickets jeder Art unverzüglich zurückzugeben. Wir berechnen
ansonsten den vollen Preis.
5.8 Unseren Kunden bleibt es in jedem Falle unbenommen, nachzuweisen, dass OTEVS überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderten Pauschalbeträge.
5.9 OTEVS behält sich vor an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir
nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die anwendbaren Pauschalen entstanden sind. Macht OTEVS einen
solchen Anspruch geltend, so sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung von ersparten
Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
5.10 Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
5.11 OTEVS empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Kosten hierfür sind nicht im Reisepreis enthalten.
5.12 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe
verlangen. Wir sind berechtigt, Abhilfe zu schaffen durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine
Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht sind und Sie im letzteren
Fall die Anzeige des Mangels vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder
bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird, so können Sie, im eigenen Interesse am besten
schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
6.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir
berechtigt, die Reise bis zu sechs Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich
erstattet. In diesem Fall stehen Ihnen die oben unter Ziffer 5 genannten Rechte zu.
6.2 Wir können nach Reiseantritt den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise, trotz einer
entsprechenden Abmahnung, vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand trotz Abmahnung in
erheblichem Maße vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die
Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Wir werden Ihnen jedoch den Wert der uns dadurch ersparten Aufwendungen sowie
derjenigen Vorteile auf die Kosten anrechnen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt
werden einschließlich eventueller Erstattungen durch die Leistungsträger.
6.3 Wir können bis vier (4) Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Dieses Rücktrittsrecht steht uns jedoch dann nicht zu,
wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese Umstände nicht
nachweisen können. Sie erhalten im Falle des Rücktritts den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7. Kündigung wegen z.B. höherer Gewalt
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, z.B. durch Krieg, innere Unruhen,
Naturkatastrophen aber auch durch Streikmaßnahmen Dritter oder Verwaltungsakte oder sonstige Ereignisse, die sich unserer
Kontrolle entziehen, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen.
Wir zahlen Ihnen dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen, f&¨r die wir Anzahlungen geleistet haben, die wir nicht wieder zurückerhalten, können wir eine angemessene
Entschädigung verlangen.
7.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den
Reisenden zurückzubefördern, falls das vertraglich vereinbart oder gesetzlich zwingend erforderlich ist. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, darüber hinausgehende Mehrkosten haben Sie zu tragen.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Gewährleistung - Ihnen stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, die zum besseren Verständnis untenstehend mit eigenen
Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden:
8.1.1. Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise
Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Wir dürfen die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert (§ 651c BGB).
8.1.2 Minderung des Reisepreises - Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen,
in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben
würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel innert eines Monats nach
Beendigung der Reise anzuzeigen (§ 651d, g BGB).
8.1.3 Kündigung - Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse
und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch eine schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn
Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und von uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Sie schulden uns den
auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von
Interesse waren (§ 651e BGB).
8.2 Haftung - Sie können unbeschadet des Rechts auf Minderung oder Kündigung nach Maßgabe der folgenden Regelungen
Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben (§ 651f
BGB).
8.2.1 Haftungsumfang - Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gem. Ziffer 3.1 vor
Vertragsschluss eine Änderung erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in z.B. Hotel- und Ortsprospekten, auf
deren Entstehung wir keinen Einfluss haben, wenn wir auf diesen Umstand vor Abgabe der Reiseanmeldung durch Sie
hingewiesen haben;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
- ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
8.2.2 Beschränkung der Haftung
8.2.2.1 Vorausgesetzt wir haben einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart und unbeschadet eventueller
Ansprüche aus Delikt, für die Ziff. 8.2.2.2 gilt, ist die vertragliche Haftung von uns für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit wir den Schaden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt haben oder b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind (§ 651h Abs. 1 BGB).
8.2.2.2 Deliktische Schadenersatzansprüche sind – wenn der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht
– bei Sachschäden auf viertausend Euro (4.000,- EUR) je Person und Reise beschränkt. Übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Ihnen wird in diesem Zusammenhang in eigenem Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung empfohlen.
8.2.2.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen uns für Sach- und Personenschäden besteht abweichend von Ziff. 8.2.2.1 und
Ziff. 8.2.2.2 nicht bzw. ist insoweit beschränkt, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist (§ 651h Abs. 2 BGB). Dies gilt nicht, wenn und soweit wir z. B. wegen eines Auswahl- oder
Überwachungsverschuldens für den eingetretenen Schaden selbst verantwortlich sind. In diesem Falle finden Ziff.
8.2.2.1 und Ziff. 8.2.2.2 Anwendung.
8.2.2.4 Soweit uns ausnahmsweise die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers Seite 6 von 7 zukommt, regelt sich
die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen
von Warschau, Montreal, Den Haag, und Guadalajara, soweit die Abkommen nach ihrem Anwendungsbereich
gelten. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder
Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen
Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
8.2.2.5 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil der von uns zu
erbringenden Reiseleistungen sind, sondern lediglich als Fremdleistung vermittelt werden.
8.3 Mitwirkungspflicht
8.3.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, im Falle von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.3.2. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung
mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kommen Sie diesen Verpflichtungen
schuldhaft nicht nach, so steht Ihnen kein Anspruch auf Minderung zu.
8.3.3 Bitte beachten Sie, dass Reiseleiter nicht berechtigt sind, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
9. Ausschluss von Ansprüchen
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines (1) Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum bei uns geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber uns unter der
vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.
9.2 Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im
Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen sieben (7) Tagen bei Gepäckverlust oder -Beschädigung, binnen einundzwanzig (21)
Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
10. Verjährung
10.1 Ihre Ansprüche nach den Regeln des Reisevertragsrechts des BGB (§§ 651c bis f) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei (2) Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche aus dem
Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.
10.2 Alle übrigen Ansprüche nach dem Reisevertragsrecht des BGB (§§ 651c bis f) verjähren in einem (1) Jahr.
10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2. dieser AGB beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet
OTEVS, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (-en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, werden wir sie darüber informieren.
11.2 Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Gesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir
werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie über den Wechsel unterrichtet werden.
12. Reiseversicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung.
13. Pass, Visa und Gesundheitsbestimmungen
13.1. Beachten Sie bitte unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn sie sind für die
Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert.
Die von uns erteilten Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr
ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Angehörige anderer Staaten erfragen die entsprechenden Bestimmungen bitte
beim zuständigen Konsulat.
Mit den Reiseunterlagen und durch die Reisebeschreibung erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise
notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen, denn jeder Reisende ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen
selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
es sei denn, dass sie durch eine schuldhafte Falschinformation durch uns verursacht wurde.
13.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
13.3. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte
ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei
den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
13.4. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken)
bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus
bestimmt Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,8.3.3 Bitte beachten Sie, dass Reiseleiter nicht berechtigt sind, irgendwelche Ansprüche anzuerkennbr /en.en br /Ländern (z.B. Afrikas, des Vorderen Orients) zurückkehren.
13.5. Jeder Reisende sollte sich über Infektionsbr /- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren;
gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisbr /br / 3.9. Reiseverlängerung - Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit uns möglich, wennbr / undemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1 Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel Ihre Reiseauftragsnummer an.
14.2 Für unsere individuellen Reiseangebote werden z. T. Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht, die wir Ihnen entweder mit
dem Angebot übersenden oder in einem zugehörigen Katalog nennen. Die besonderen Bedingungen entnehmen Sie also den
zusätzlichen Informationen.
14.3 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Einzelheiten unserer Prospekte entsprechen dem Stand der Sach- und Rechtslage bei Drucklegung.
14.4 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Veröffentlichungen über identische Reiseziele und -termine
ihre Gültigkeit.
14.5 Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
14.6 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen (AGB) unserer Kunden gelten nicht. Von unseren AGB abweichende oder ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
14.7 Die Geltung des deutschen Rechts ist vereinbart, soweit internationale Bestimmungen nicht vorrangig sind.
14.8 Als Gerichtsstand ist Elmshorn vereinbart, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist.
15. Datenschutz
15.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen Datenschutzbestimmungen. Es
werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an unsere Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung ihrer Reise notwendig sind.
Unsere Partner und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit verpflichtet und über das Datengeheimnis belehrt
worden. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und oder der Weitergabe Ihrer Daten zu Werbezwecken können
Sie jederzeit durch Mitteilung an OTEVS widersprechen. Nach Erhalt ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung von
Werbemitteln unverzüglich einstellen und ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben.
15.2 Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgt nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.
Die Sicherheitsbehörden der U.S.A. haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die Flug- und Buchungsdaten jedes
Passagiers zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von den U.S.- Sicherheits- und Zollbehörden ausschließlich zu
Sicherheitszwecken verwendet.
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